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Aktionärsrechte bei der nationalen Verschmelzung und Spaltung
Die Dritte und Sechste gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Verschmelzungs- und Spaltungsrichtlinie) gelten als Basisrechtsakte im europäischen Recht der Strukturmaßnahmen. Das aufgrund dieser beiden Richtlinien harmonisierte Recht kommt nicht nur bei der nationalen Verschmelzung und Spaltung zum Tragen. Es dient auch als Ausgangspunkt für weitere Strukturmaßnahmen, so die internationale Verschmelzung und die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Die Arbeit untersucht für die Rechtsordnungen ...

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